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Folge der neuen DSGVO: Nutzung vom DWF erst ab 16 Jahre möglich!
- Nohwet
- 3 Antworten
- 545 Mal gelesen
- 2 Minuten
Sie zieht große Kreise die neue Datenschutz-Grundverordnung. Ab dem 25.05.2018 tratt sie nun nach 2 Jahren tatsächlich in Kraft und muss durchgesetzt werden. Dies hat nicht nur Folgen für große Firmen. Nein auch kleine Firmen, Privatleute und Foren- oder Webseitenbetreiber stehen in der Pflicht, ihre Angebote diesbezüglich anzupassen.
Natürlich macht diese DSGVO auch vor dem DWF nicht halt und so müssen auch wir Einiges anpassen, erklären oder sogar verbieten. Aus diesem Grund ist eine Nutzung vom DWF ab dem 20.11.2022 erst gestattet, wenn das 16. Lebensjahr erreicht- oder die Einverständniserklärung mindestens eines Erziehungsberechtigten vorliegt!
Jeder, der sich dann hier beim DWF registrieren möchte, kann die Nutzungsbedingungen erst akzeptieren, wenn der folgende Passus per Checkbox bestätigt wurde:
Mit Setzen des Häkchens im nebenstehenden Kontrollkästchen erkläre ich, das 16. Lebensjahr erreicht- oder die Einverständniserklärung meines/meiner Erziehungsberechtigten vorgelegt zu haben. Mir ist bewusst, dass eine Falschangabe zum dauerhaften Ausschluss aus der Community führen kann.
Diese Änderung wirkt sich leider auch auf alle bereits registrierten Benutzer aus. Hier wird eine erneute Bestätigung unserer Nutzungsbedingungen verlangt.
Es steht jedem Benutzer frei, unsere neuen Nutzungsbedingungen zu akzeptieren. Werden diese abgelehnt, ist eine weitere Nutzung vom DWF nicht möglich.
Vielen Dank für euer Verständnis!